Seitenbereiche
Inhalt

Optimale Steuerklassenwahl 2023

Lohnsteuerklassenwahl

Ehegatten und Lebenspartner, die beide erwerbstätig sind, können für den Lohnsteuerabzug wählen zwischen der Lohnsteuerklassenkombination IV/IV oder III/V. Die Klassenkombination III/V ist dann sinnvoll, wenn der Ehegatte mit Klasse III ca. 60 % vom gemeinsamen Arbeitseinkommen erzielt. Bei der Klassenkombination III/V besteht grundsätzlich die Verpflichtung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Alternativ können beide Ehegatten die Klassenwahl IV/IV mit Faktor wählen. Das Faktorverfahren hat den Vorteil, dass für jeden Ehegatten oder Lebenspartner durch Anwendung der Steuerklasse IV der Grundfreibetrag beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt wird. Der Lohnsteuereinbehalt wird durch Anwendung des Faktors gemäß dem Splittingverfahren reduziert. Welche Klassenkombination letztlich die mit dem geringsten Lohnsteuerabzug ist, hängt vom jeweiligen Arbeitseinkommen der Partner ab.

BMF-Schreiben

Das Bundesfinanzministerium/BMF hat mit Schreiben vom 14.2.2023 eine an die Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022 angepasste Tabelle veröffentlicht, aus dieser Ehegatten/Lebenspartner die optimale Steuerklassenkombination unter Berücksichtigung der Höhe ihrer monatlichen Arbeitseinkommen feststellen können. Tabellenbeispielrechnung bezieht Ehegatte A monatlich ein Bruttogehalt von € 3.350,00 und übersteigt das monatliche Bruttogehalt des Ehegatten B nicht € 2.419,00, ist die Klassenkombination III/V günstiger, andernfalls wäre IV/IV günstiger. Dies gilt unter der Annahme, dass beide Ehegatten sozialversicherungspflichtig sind.

Antragstellung

Anträge auf Steuerklassenwechsel oder die Anwendung des Faktorverfahrens können elektronisch mit dem Vordruck „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“ bis spätestens 30. November 2023 unter „Mein Elster“ (www.elster.de) oder beim Wohnsitzfinanzamt gestellt werden. Wichtig zu wissen ist, dass ein Steuerklassenwechsel auch mehrfach pro Jahr möglich ist. Ein Wechsel in die Klassenkombination IV/IV ist auch auf Antrag nur eines Ehegatten/Lebenspartners möglich.

Stand: 30. März 2023

Bild: Dumebi - stock.adobe.com

Das nVista Dokumentencenter ist ein Internetportal für den sicheren elektronischen Austausch von Dokumenten zwischen Kanzlei und Mandant.

Senden Sie Ihre Belege bequem und sicher an Ihre Kanzlei ohne das Sie Ihre Belege außer Haus geben. Machen Sie Schluss mit Drucken, Kopieren, Versenden & Co. Reduzieren Sie manuelle und zeitintensive Tätigkeiten auf ein Mindestmaß. Mit dem Dokumentencenter können Sie Ihre Belege effizient in einem Arbeitsgang Scannen und an Ihre Kanzlei Senden.

Mehr erfahren

Simba Digitaler Buchungsassistent

Die vorhandenen Bilddaten (elektronische oder gescannte Belege) werden indiziert und elektronisch ausgelesen. Dabei werden die wesentlichen Informationen aus dem Beleg in den Buchungssatz übernommen. Danach steht das Dokument dem Bearbeiter mit einem entsprechenden Buchungsvorschlag zur Verfügung.

Mehr erfahren

Integrierte Finanz- und Erfolgsplanung mit CORPORATE PLANNER

Über Finanz- und Erfolgsplanung, Investitions- und Kreditmanagement, Rating nach Basel II, Planung und Budgetierung, Betriebswirtschaftlichen Analysen über viele weitere Funktionalitäten!

Mehr erfahren

RCS Steuerberatungsgesellschaft mbH

Standort Niedernhausen

RCS Steuerberatungsgesellschaft mbH

Schöne Aussicht 21
65527 Niedernhausen
Deutschland


Fax +49 6127 7030-70

RCS Steuerberatungsgesellschaft mbH

Standort Brechen

RCS Steuerberatungsgesellschaft mbH

Auf dem Umgang 61
65611 Brechen
Deutschland


Fax +49 6127 7030-70

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.