Seitenbereiche
Inhalt

Steueroasen-Abwehrgesetz

Steueroasen-Abwehrgesetz

Mit dem Steueroasen-Abwehrgesetz (vom 25.6.2021, BGBl 2021 I S. 2056) will der Gesetzgeber gegen Intransparenz bestimmter ausländischer Staaten sowie gegen unfairen Steuerwettbewerb vorgehen. Hierzu stellt das Gesetz der Finanzverwaltung rechtliche Mittel gegen nicht kooperative Staaten zur Verfügung.

Intransparente Staaten

Welche ausländischen Staaten als „nicht kooperativ“ eingestuft werden müssen, regelt § 4 des Gesetzes. Namentlich genannt sind diese Staaten in der Steueroasen-Abwehrverordnung, die Bundesfinanzministerium und Bundeswirtschaftsministerium regelmäßig aktualisieren.

Anpassung der Staatenliste

In der letzten aktualisierten Verordnung wurde die Anzahl nicht kooperativer Staaten (sogenannte Nullsatzjurisdiktionen, die keine Körperschaftsteuer oder eine Körperschaftsteuer mit einem Steuersatz von null erheben) auf 12 Staaten erweitert. Anguilla, Bahamas sowie die Turks- und Caicosinseln wurden neu auf die EU-Liste aufgenommen. Damit treten die in Abschnitt 3 des Steueroasen-Abwehrgesetzes genannten Maßnahmen auch für diese Länder in Kraft. Unter anderem gilt in Geschäftsbeziehungen mit solchen Staaten eine verschärfte Hinzurechnungsbesteuerung sowie ein generelles Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzugsverbot. 

Stand: 28. Dezember 2022

Bild: Pormezz - stock.adobe.com

Das nVista Dokumentencenter ist ein Internetportal für den sicheren elektronischen Austausch von Dokumenten zwischen Kanzlei und Mandant.

Senden Sie Ihre Belege bequem und sicher an Ihre Kanzlei ohne das Sie Ihre Belege außer Haus geben. Machen Sie Schluss mit Drucken, Kopieren, Versenden & Co. Reduzieren Sie manuelle und zeitintensive Tätigkeiten auf ein Mindestmaß. Mit dem Dokumentencenter können Sie Ihre Belege effizient in einem Arbeitsgang Scannen und an Ihre Kanzlei Senden.

Mehr erfahren

Simba Digitaler Buchungsassistent

Die vorhandenen Bilddaten (elektronische oder gescannte Belege) werden indiziert und elektronisch ausgelesen. Dabei werden die wesentlichen Informationen aus dem Beleg in den Buchungssatz übernommen. Danach steht das Dokument dem Bearbeiter mit einem entsprechenden Buchungsvorschlag zur Verfügung.

Mehr erfahren

Integrierte Finanz- und Erfolgsplanung mit CORPORATE PLANNER

Über Finanz- und Erfolgsplanung, Investitions- und Kreditmanagement, Rating nach Basel II, Planung und Budgetierung, Betriebswirtschaftlichen Analysen über viele weitere Funktionalitäten!

Mehr erfahren

RCS Steuerberatungsgesellschaft mbH

Standort Niedernhausen

RCS Steuerberatungsgesellschaft mbH

Schöne Aussicht 21
65527 Niedernhausen
Deutschland


Fax +49 6127 7030-70

RCS Steuerberatungsgesellschaft mbH

Standort Brechen

RCS Steuerberatungsgesellschaft mbH

Auf dem Umgang 61
65611 Brechen
Deutschland


Fax +49 6127 7030-70

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.