Seitenbereiche
Inhalt

Werbeaktionen für Arzneimittel

Arzneimittelwerbung

Werbeaktionen für unbestimmte verschreibungspflichtige Arzneimittel in Form von Preisnachlässen oder zur Zahlung eines genauen Betrages sind nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, Urteil vom 27.2.2025, C-517/23) erlaubt. Es ging dabei um die Anwendung der EU-Richtlinie 2001/83 zur Schaffung eines Gemeinschaftskodexes für Humanarzneimittel. Geklagt hatte eine niederländische Online-Versandapotheke. Das Unternehmen hatte seinen Kundinnen und Kunden neben Preisnachlässen auch Prämien versprochen (Beträge zwischen € 2,50 und € 20,00). Außerdem warb das Unternehmen mit Gutscheinen für Bestellungen weiterer Produkte. Die Apothekerkammer Nordrhein ging dagegen gerichtlich vor.

Unbestimmte Höhe der Prämien

Der EuGH erlaubt es den Mitgliedstaaten wie Deutschland aber auch, bestimmte Werbeaktionen für den Bezug verschreibungspflichtiger Arzneimittel zu untersagen, bei denen die Höhe der Prämie für den Verbraucherinnen und Verbraucher nicht im Vorhinein ersichtlich ist. Ein solches Verbot soll dazu dienen, dass die Verbraucher die Höhe der Prämie nicht überschätzen. Deutschland hat solche Werbeaktionen untersagt.

Gutscheine

Der EuGH sieht die Ausgabe von Gutscheinen für nachfolgende Bestellungen nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel sowie für den Bezug von Gesundheits- und Pflegeprodukten als richtlinienkonform an. Der EuGH hat aber auch betont, dass nationale Verbote für solche Werbeaktionen der Richtlinie nicht entgegenstehen. Daher können sich EU-Unternehmen nicht auf die Richtlinie berufen, wenn das nationale Recht bestimmte Werbeaktionen untersagt.

Stand: 25. Mai 2025

Bild: Africa Studio - stock.adobe.com

Das nVista Dokumentencenter ist ein Internetportal für den sicheren elektronischen Austausch von Dokumenten zwischen Kanzlei und Mandant.

Senden Sie Ihre Belege bequem und sicher an Ihre Kanzlei ohne das Sie Ihre Belege außer Haus geben. Machen Sie Schluss mit Drucken, Kopieren, Versenden & Co. Reduzieren Sie manuelle und zeitintensive Tätigkeiten auf ein Mindestmaß. Mit dem Dokumentencenter können Sie Ihre Belege effizient in einem Arbeitsgang Scannen und an Ihre Kanzlei Senden.

Mehr erfahren

Simba Digitaler Buchungsassistent

Die vorhandenen Bilddaten (elektronische oder gescannte Belege) werden indiziert und elektronisch ausgelesen. Dabei werden die wesentlichen Informationen aus dem Beleg in den Buchungssatz übernommen. Danach steht das Dokument dem Bearbeiter mit einem entsprechenden Buchungsvorschlag zur Verfügung.

Mehr erfahren

Integrierte Finanz- und Erfolgsplanung mit CORPORATE PLANNER

Über Finanz- und Erfolgsplanung, Investitions- und Kreditmanagement, Rating nach Basel II, Planung und Budgetierung, Betriebswirtschaftlichen Analysen über viele weitere Funktionalitäten!

Mehr erfahren

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.